Rechtliche Hinweise
Menschen sind in unserer Zeit empfindlicher gegenüber religiösen Inhalten geworden. Auch unser Missionswerk wird darum immer wieder argwöhnisch betrachtet. Um ein gutes Zeugnis zu sein, ist es wichtig, dass wir uns an die bestehenden Gesetze halten und hier keinen Anlass zur Beschwerde bieten.
Respektieren Sie deshalb bei Verteilaktionen die Verbotsaufkleber auf Briefkästen sowie die Privatsphäre von Grundstücken, wenn sich der Briefkasten nicht an der Straße oder am Fußweg befindet.
Das Weitergeben von Flyern in öffentlichen und privaten Einrichtungen (Bahnhöfe, Flughäfen, öffentliche Verkehrsmittel, Banken, Kaufhäuser, behördliche Einrichtungen, Märkte, Einkaufspassagen …) ist nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt.
Bei Straßeneinsätzen (grundsätzlich genehmigungspflichtig) muss auf höchste Sensibilität geachtet werden. Ein Verteilen ist u. a. vor Geschäftseingängen untersagt. Sammeln Sie weggeworfene Flyer nach dem Einsatz ein. Werfen Sie diese nicht in die öffentlichen Mülleimer, sondern nehmen Sie diese bitte zur Entsorgung mit nach Hause.
Es ist auch gesetzlich untersagt, Flyer an Fahrzeugen (z. B. hinter Scheibenwischern) anzubringen.
Flyer werden nicht im Auftrag und Namen des Herausgebers weitergegeben. Als Herausgeber übernehmen wir keine Verantwortung bei einer gesetzeswidrigen Weitergabe von AJH-Materialien.