Was ist erlaubt und was nicht?
Gerne geben wir eine kleine Empfehlung weiter, auf was beim Verteilen von Flyern zu achten ist. Wir wollen Vorbilder sein, deshalb sind wir höflich und achten die Gesetze.Keine Werbung!
Wer kennt sie nicht, die Verbotsaufkleber, die immer häufiger die Briefkästen zieren. Was ist zu tun? Bitte respektieren Sie den Wunsch des Bewohners. Wir empfehlen in solchen Fällen zu klingeln und den Flyer persönlich abzugeben.
Lesen Sie mehr dazu unter "Sind Flyer Werbung?"
Auf öffentlichen Plätzen ist es nur mit Einschränkung erlaubt, Flyer weiterzugeben
Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn man bei Gesprächen etwas weitergibt. Wenn man sich mit mehreren Personen auf einen öffentlichen Platz hinstellt und verteilt, ist das in der Regel wie eine Freiversammlung zu werten. Das ist in den meisten Kommunen und Städten anmeldepflichtig.
Wo Sie keine Verteilung starten dürfen
Dazu gehören: Bahnhöfe, Flughäfen, Banken, Kaufhäuser und behördliche Einrichtungen. Auch Märkte, die von einem Träger verantwortet werden, sind (juristisch gesehen) Hoheitsgebiet des Veranstalters. Ebenso sind Bus und Bahn kein Ort um auf jeden Platz etwas zu verteilen.Bitte auch keine Schriften hinter Autoscheibenwischer klemmen. Es kann zu einer Anzeige wegen Sachbeschädigung kommen.
Flyer werden nicht im Auftrag und Namen des Herausgebers weitergegeben
Bitte halten Sie sich an die bestehenden Gesetze. „Ich habe das nicht gewusst“, wird als Ausrede nicht anerkannt. Wir als Herausgeber übernehmen keine Verantwortung bei einer unzulässigen Weitergabe.
Wir möchten, dass Sie gut vorbereitet und ohne Angst auf Ihre Mitmenschen zugehen können. Aus diesem Grund haben wir einen "Ratgeber" als PDF-Datei herausgegeben, den Sie gerne herunterladen können. Viel Freude und Gewinn beim Lesen.